AGB (All­ge­meine Geschäftsbedingungen)

 

Diese All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen kom­men bei jeder Anmel­dung zur Anwen­dung. Gül­tig­keit ab Sep­tem­ber 2018

 

Bei all­fäl­li­gen Fra­gen wen­den Sie sich bitte an: 

margrith’s Fahr­schule 079 418 93 75

 

1. All­ge­meine Bedingungen

Der Ver­trag tritt bei Anmel­dung (münd­lich, tele­fo­nisch oder online) in Kraft und endet auto­ma­tisch nach dem bestehen der prak­ti­schen Füh­rer­prü­fung. Margrith’s Fahr­schule ver­pflich­tet sich, den Fahr­schü­lern unter den nach­ste­hen­den Bedin­gun­gen eine ein­wand­freie und ord­nungs­ge­mässe Aus­bil­dung zu bie­ten, wel­che den Anfor­de­run­gen des Schwei­ze­ri­schen Stras­sen­ver­kehrs­ge­set­zes für die Zulas­sung von Per­so­nen zum Stra­ßen­ver­kehr entspricht.

 

1.2 Gewähr­leis­tung

Der aus­bil­dende Fahr­leh­rer ist im Besitz des Fahr­leh­rer­aus­wei­ses und wird die Aus­bil­dung gemäss den neus­ten metho­disch didak­ti­schen Kennt­nis­sen durchführen.

Der Abschluss des Aus­bil­dungs­ver­tra­ges stellt jedoch keine Garan­tie für die Erlan­gung des Füh­rer­aus­wei­ses dar.

 

1.3 Ziel

Ziel ist die Erlan­gung des Füh­rer­aus­wei­ses für die Kate­go­rien B beschränkt gemäss den Schwei­ze­ri­schen Prü­fungs­an­for­de­run­gen für die prak­ti­sche Füh­rer­prü­fung der Ver­ei­ni­gung der Stras­sen­ver­kehrs­äm­ter (ASA).

 

1.4 Fahr­zeug

Die Lek­tio­nen für den prak­ti­schen Fahr­un­ter­richt wer­den mit einem dafür aus­ge­rüs­te­ten Fahr­schul­fahr­zeug erteilt. Aus­nah­men sind nur nach beson­de­rer Abspra­che mög­lich. In Ein­zel­fäl­len kann es zum Ein­satz eines her­kömm­li­chen Fahr­zeugs kom­men (Ser­vice, Panne, etc.). Der Tarif pro Lek­tion ver­än­dert sich des­we­gen nicht.      

 

1.5 Lek­ti­ons­dauer

Eine Fahr­lek­tion für die Kate­go­rien, B dau­ert 50 Minu­ten. Eine Dop­pel­lek­tion dau­ert 100 Minu­ten. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen und admi­nis­tra­tive Arbei­ten der Fahr­leh­re­rin gehö­ren in die Fahrlektion.

 

1.6 Unter­richts­ta­rif

Die Tarife wer­den auf der Home­page ver­öf­fent­licht. Ver­bind­li­che ver­ein­bart wer­den die Tarife im Ein­zel­fall zu Beginn der Fahrausbildung.

 

1.7 Absen­zen

Ver­ein­barte Fahr­lek­tio­nen müs­sen 24 Stun­den im Vor­aus abge­mel­det wer­den. Bei nicht frist­ge­rech­ter Abmel­dung (auch bei Unfall, Krank­heit usw.) wird die Lek­tion zum vol­len Lek­ti­ons­preis verrechnet.

 

1.8 Ver­si­che­rung

Fahrschüler/Innen sind wäh­rend dem prak­ti­schen Unter­richt sowie der offi­zi­el­len Füh­rer­prü­fung durch margrith’s Fahr­schule über die Zürich Ver­si­che­rung (Voll­kasko- und Unfall­de­ckung) ver­si­chert.  

 

1.9 Ein­schrän­kung — Aus­schluss des Versicherungsschutzes

Die Ver­si­che­rung gilt nur für Fahr­ten, bei wel­chen die Fahr­leh­re­rin dabei ist. Die Ver­si­che­rung behält sich in den fol­gen­den Fäl­len jede Gewähr­leis­tung vor:

·         Fah­ren unter Alkohol

·         Dro­gen, Medi­ka­men­ten Missbrauch

·         Über­mü­dung

 

2.0 Zah­lungs­be­din­gun­gen

Fahr­lek­tio­nen müs­sen sofort begli­chen wer­den (Bar­zah­lung oder Bank­ein­zah­lung, Keine Post). Besteht ein Abon­ne­ment, wer­den die ent­spre­chen­den Lek­tio­nen abge­bucht. Bei Nicht­er­schei­nen wer­den die Lek­tio­nen in Rech­nung gestellt. Bricht ein Fahr­schü­ler die Aus­bil­dung ab oder wech­selt in eine andere Fahr­schule, wer­den ihm die rest­li­chen Fahr­stun­den aus einem Abo gut­ge­schrie­ben, aber nicht zurück­er­stat­tet. Das Gut­ha­ben ist 2 Jahre gültig.

 

2.1 Abon­ne­ment

Jeg­li­che Abon­ne­ments sind im Vor­aus zu bezah­len. Alle Fahr­lek­tio­nen wer­den bis zum Zah­lungs­ein­gang als Ein­zel­lek­tion verrechnet.

 

2.2 Zah­lungs­ver­zug

Offene Beträge sind vor der Füh­rer­prü­fung zu beglei­chen. Soll­ten die offe­nen Beträge nicht bis zur Füh­rer­prü­fung begli­chen wor­den sein, wird die Prü­fung ver­scho­ben (Kos­ten­pflich­tig: 2 Fahr­stun­den und Prü­fungs­ge­büh­ren des Strassenverkehrsamtes).

Bei Mah­nun­gen ent­ste­hen Kos­ten von CHF 150.00

 

2.3 Rich­tig­keit der Angaben

Alle Anga­ben auf unse­rer Home­page wur­den sorg­fäl­tig geprüft. Wir bemü­hen uns, die­ses Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot ste­tig zu erwei­tern und zu aktua­li­sie­ren. Eine Garan­tie für die Voll­stän­dig­keit, Rich­tig­keit und Aktua­li­tät kann jedoch nicht über­nom­men werden.

 

2.4 Links und Inhalte

Für den Ein­fluss auf Inhalt und Gestal­tung der gelink­ten Sei­ten wird keine Haf­tung übernommen.

 

2.5 Daten­schutz

Fotos, die wäh­rend der Fahr­aus­bil­dung gemacht wer­den, dür­fen für eigene Wer­be­zwe­cke ver­wen­det, ver­öf­fent­licht und wei­ter­ge­ge­ben wer­den. margrith’s Fahr­schule ist berech­tigt Per­so­nal­da­ten auf­zu­be­wah­ren, zu ver­wen­den und an Dritte, die für die Daten­ver­ar­bei­tung beauf­tragt wur­den und an strikte Ver­trau­lich­keit gebun­den sind, wei­ter­zu­ge­ben, sowie die Daten zur Ent­wick­lung von neuen Pro­duk­ten und Dienst­leis­tun­gen zu verwenden.

 

2.6 Gericht­stand

Für alle Rechts­be­zie­hun­gen mit margrith’s Fahr­schule ist das Schwei­zer Recht nach OR, anwend­bar. Gericht­stand ist der Sitz der Fahr­schule. Gül­tig Sep­tem­ber 2018