KON­TROLL­FAHR­TEN

MOBIL BLEI­BEN

Mit die­sem Ange­bot möchte ich alle unter­stüt­zen, die lange und sicher Auto­fah­ren wol­len. Ich möchte Sie beglei­ten und Ihnen ermög­li­chen, Ihre per­sön­li­che Mobi­li­tät bis ins Alter sicher und zuver­läs­sig zu erhalten.

Sie bestim­men sel­ber, wie viele Lern­ein­hei­ten wir gemein­sam absolvieren.

Ich emp­fehle min­des­tens 2 Lern­ein­hei­ten pro Jahr.

Selbst­ver­ständ­lich habe ich nicht vor, Ihre ganze Erfah­rung und Ihr Wis­sen in Frage zu stel­len. Wir wer­den auf Ihrem rie­si­gen Erfah­rungs­schatz auf­bauen und davon auch pro­fi­tie­ren können.

Kontrollfahrten 1

Sehr oft sind es Klei­nig­kei­ten, die ver­bes­sert wer­den kön­nen.  Aber gerade diese sind ent­schei­dend über die Sicher­heit im Stras­sen­ver­kehr. Ler­nen Sie Neues und inte­grie­ren Sie die­ses Stück für Stück in Ihren eige­nen Fahrstil.

Durch das regel­mäs­sige Auf­fri­schen Ihres Wis­sens, der Opti­mie­rung Ihrer vor­han­de­nen Fähig­kei­ten, wer­den Sie Ihre per­sön­li­che Fahr­si­cher­heit län­ger genies­sen und erhal­ten können.

Schwer­punkte die ich gerne auffrische:

  • Fah­ren in der Stadt (Bus, Tram, etc.)

  • Ver­hal­ten gegen­über ande­ren Ver­kehrs­teil­neh­mern (Fuss­gän­ger, Velo­fah­rer, etc.)

  • Kreis­ver­kehrs­plätze (Krei­sel fahren)

  • Sicher manö­vrie­ren (par­kie­ren, wen­den, etc.)

  • Auto­bahn­fahrt (Spur­wech­sel, Abstand, über­ho­len, etc.)

KON­TROLL­FAHR­TEN UMTAUSCH AUS­LÄN­DI­SCHER FÜHRERAUSWEIS

Besit­zen Sie einen aus­län­di­schen Füh­rer­aus­weis und sind nun in der Schweiz wohn­haft, so ver­liert Ihr Füh­rer­aus­weis nach 12 Mona­ten die Gül­tig­keit in der Schweiz.

Bean­tra­gen Sie recht­zei­tig die Umschrei­bung beim Stras­sen­ver­kehrs­amt. 

Kontrollfahrten 2

Je nach Her­kunfts­land ist eine Kon­troll­fahrt zu absol­vie­ren, bei wel­cher geprüft wird, ob der Fahr­zeug­len­ker die Ver­kehrs­re­geln kennt und das Fahr­zeug sicher füh­ren kann. 

Gerne unter­stüt­zen ich Sie bei der Vor­be­rei­tung zur Kon­troll­fahrt. Mel­den Sie sich recht­zei­tig für Fahr­stun­den an. Diese kön­nen wahl­weise mit dem eige­nen Fahr­zeug oder einem Fahr­schul­auto absol­viert werden.