FÜH­RER­SCHEIN AUF PROBE

PRBO­BE­ZEITJAHRE

Nach bestan­de­ner Füh­rer­prü­fung (Phase 1), erhältst du per Post den Füh­rer­schein auf Probe im Kre­dit­kar­ten­for­mat (FAK). 

Die Pro­be­zeit beträgt drei Jahre. Nach einer ers­ten Wider­hand­lung, die zum Ent­zug des Füh­rer­aus­wei­ses führt, wird die Pro­be­zeit um ein Jahr verlängert.

Die Befris­tung ist im Füh­rer­aus­weis ein­ge­tra­gen. 

Führerschein auf probe