Nach bestandener Führerprüfung (Phase 1), erhältst du per Post den Führerschein auf Probe im Kreditkartenformat (FAK).
Die Probezeit beträgt drei Jahre. Nach einer ersten Widerhandlung, die zum Entzug des Führerausweises führt, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.
Die Befristung ist im Führerausweis eingetragen.