PRAK­TI­SCHE FAHRPRÜFUNG

GUT VOR­BE­REI­TET AN DIE PRÜFUNG

Nun kann zur prak­ti­schen Fahr­prü­fung ange­mel­det wer­den. Dies kann tele­fo­nisch erfol­gen. Am bes­ten ver­lässt du dich jedoch auf das Urteil dei­nes Fahr­leh­rers, der ent­schei­det, wann du die Prü­fungs­reife erreicht hast. Die Anmel­dung wird dann auch durch die­sen per Inter­net gemacht. Die Zulas­sungs­be­stä­ti­gung wird per Post zuge­stellt. An der Fahr­prü­fung muss von einem Exper­ten getes­tet wer­den, ob man fähig ist das Fahr­zeug unter Ein­hal­tung der Ver­kehrs­re­geln im fah­ren­den Ver­kehr zu Füh­ren. Im Wei­te­ren wer­den Manö­ver, das Wis­sen über das Fahr­zeug und das rich­tige Ver­hal­ten bei Not­si­tua­tio­nen geprüft.

Praktische Fahrprüfung

Prü­fungs­an­for­de­run­gen:

Die prak­ti­sche Füh­rer­prü­fung muss in einem Fahr­zeug der ent­spre­chen­den Fahr­zeug­ka­te­go­rie abge­legt wer­den; die­ses muss in ein­wand­freiem ver­kehrs­taug­li­chem Zustand sein, den Vor­schrif­ten ent­spre­chen und auf der Rück­seite an gut sicht­ba­rer Stelle mit einer blauen Tafel mit weis­sem «L» aus­ge­stat­tet sein.


An die Prü­fung musst du fol­gende Doku­mente mitbringen:

  • Einen gül­ti­gen Aus­weis (Pass, Iden­ti­täts­karte oder Aufenthaltsbewilligung)

  • dei­nen Lernfahrausweis

  • den Füh­rer­aus­weis, falls du bereits andere Fahr­zeug­ka­te­go­rien len­ken darfst

  • den Fahr­zeug­aus­weis für das Prüfungsfahrzeug


Die Prü­fung mit Nach­be­spre­chung dau­ert im Durch­schnitt ca. 60 min.

In der Zulas­sungs­be­rech­ti­gung wird der Ein­trag vom Exper­ten vor Ort gemacht. 

Prü­fung nicht bestan­den: Eine nicht bestan­dene Füh­rer­prü­fung kann gewöhn­lich nach Ablauf eines Monats wie­der­holt wer­den. Besteht man die Füh­rer­prü­fung ein zwei­tes Mal nicht, so muss von einer Fahr­schule die Bestä­ti­gung vor­ge­legt wer­den über eine voll­stän­dige Aus­bil­dung. Nach einem wei­te­ren nicht bestehen, muss ein Ver­kehrs­psy­cho­lo­gi­scher Test gemacht wer­den, bevor noch­mals eine Prü­fungs­fahrt statt­fin­den kann